Aream Infrastruktur Finance GmbH investiert in eine Entwicklungskooperation für eine 200-MWp-Hybrid-Pipeline in Deutschland
19.01.2026 ()
Aream Infrastruktur Finance GmbH / Schlagwort(e): Kooperation
Aream Infrastruktur Finance GmbH investiert in eine Entwicklungskooperation für eine 200-MWp-Hybrid-Pipeline in Deutschland
19.01.2026 / 10:00 CET/CEST
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*Aream Infrastruktur Finance GmbH investiert in eine Entwicklungskooperation für eine 200-MWp-Hybrid-Pipeline in Deutschland*
Düsseldorf, 19. Januar 2026 – Die Aream Infrastruktur Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, hat in eine strategische Entwicklungskooperation in Deutschland investiert. Im Zuge dessen hat die Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH, die innerhalb der AREAM Group die Projektentwicklung steuert, eine etablierte Projektentwicklungsgesellschaft übernommen, wodurch mehr als zehn Solarprojekte mit einer geplanten Gesamtleistung von rund 200 MWp gesichert wurden. Der Erwerb wurde vollständig aus Mitteln des 7,25 % Aream Green Bonds 2025/2030 (ISIN: DE000A4DFWA7) finanziert, der weiterhin online unter www.aream.de/ir gezeichnet werden kann. Durch die Transaktion schafft Aream eine starke Basis für die gezielte Entwicklung und Hybridisierung attraktiver Erneuerbare-Energien-Projekte.
Die erworbenen Projekte befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien und verteilen sich auf diverse Standorte in Deutschland. Die Vorhaben werden planungsrechtlich gesichert, genehmigt und innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre sukzessive bis zur Baureife weiterentwickelt werden. Ein wesentlicher Fokus der Projektentwicklung liegt auf der konsequenten Hybridisierung: Alle Projekte werden nach Möglichkeit so geplant, dass leistungsstarke Photovoltaikanlagen direkt mit modernen Batteriespeichersystemen (BESS) kombiniert werden. Dadurch erhöhen sich insbesondere die Erlöspotenziale und die Netzverträglichkeit erheblich.
Die übernommene Projektentwicklungsgesellschaft verfügt über einen nachgewiesenen Track-Record von mehreren Hundert MWp. Die umfassende Erfahrung in der Projektentwicklung sowie in der Zusammenarbeit mit Kommunen und Netzbetreibern sichert Aream eine hohe Umsetzungsqualität sowie eine effiziente Fortführung der neu erworbenen Projekte.
René Kautz, Geschäftsführer der Aream Infrastruktur Finance GmbH, erklärt: „Die AREAM Advisory erwirbt nicht nur attraktive Projektrechte, sondern vor allem auch ein erfahrenes, bestens eingespieltes Team. Die geplante Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeichern ist der Schlüssel für die nächste Phase der Energiewende. Durch den Erwerb des 200-MWp-Portfolios und die vereinbarte Entwicklungskooperation setzen wir die mit dem Aream Green Bond 2025/2030 verfolgte Investitionsstrategie zielgerichtet um. Gleichzeitig haben wir damit ein starkes Fundament für ein nachhaltiges Wachstum und einen klaren Mehrwert für unsere Investoren geschaffen.“
Durch die Bündelung der Projekte in einer gemeinsamen Pipeline entsteht für Aream ein signifikanter Portfolioeffekt, der sowohl in der Projektentwicklung als auch in der späteren Strukturierung und Finanzierung der Vorhaben genutzt werden kann. Die Transaktion ermöglicht es, Entwicklungsprozesse zu vereinheitlichen, Skaleneffekte zu realisieren und die Projekte bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Gleichzeitig schafft sie die Voraussetzungen, einzelne Vorhaben flexibel an regulatorische und marktliche Rahmenbedingungen anzupassen und die Integration von Batteriespeichern projektspezifisch umzusetzen.
*Eckdaten des Aream Green Bonds 2025/2030: *
Emittentin Aream Infrastruktur Finance GmbH
Finanzierungsinstrument Green Bond (klassifiziert gemäß SPO von EthiFinance)
Emissionsvolumen Bis zu 10 Mio. Euro
Kupon 7,25 % p.a.
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
ISIN / WKN DE000A4DFWA7 / A4DFWA
Stückelung 1.000 Euro
Ausgabepreis 100 %
Angebotsfrist 19. August 2025 bis 18. August 2026: Zeichnung möglich über www.aream.de/ir
Valuta 4. November 2025
Laufzeit 5 Jahre: 4. November 2025 bis 4. November 2030 (ausschließlich)
Zinszahlung Halbjährlich, nachträglich am 4. Mai und 4. November eines jeden Jahres (erstmals am 4. Mai 2026)
Rückzahlungstermin 4. November 2030
Rückzahlungsbetrag 100 %
Sonderkündigungsrechte der Emittentin · Ab 4. November 2028 zu 102 % des Nennbetrags
· Ab 4. November 2029 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants · Drittverzug
· Negativverpflichtung
· Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
· Transparenzverpflichtung
· Positivverpflichtung
Prospekt · Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland
· Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Börsensegment Voraussichtlich ab 17. März 2026: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
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Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.
Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aream Infrastruktur Finance GmbH
Kesselstr. 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aream.de
ISIN: DE000A4DFWA7
WKN: A4DFWA
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