Deutschland  

“Deutschlands schnellstes Nachrichtenportal”
News Deutschland
> >

SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen

EQS Group
29.01.2026 ()


Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds
SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen

29.01.2026 / 09:41 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
--------------------

*SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen*
Zum 31.12.2017 wurde das Investmentsteuergesetz („InvStG“) neu gefasst. Ziel des Gesetzentwurfes war eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung
von Einkünften aus Investmentfonds. Im Zuge dieser Reform entschied sich der Gesetzgeber, dass alle Anteile, welche vor dem 31.12.2017 erworben wurden (sog. Altanteile)
zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert gelten. Die Steuer auf diesen Vorgang soll allerdings erst entstehen, wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden. Gleichzeitig führt die
Reform dazu, dass Gewinne und Verluste aus Investmentfonds nach dem 31.12.2017 nur noch zu 70 % der Besteuerung unterliegen. Im Verlustfall bleiben damit 30 % der Verluste unberücksichtigt.

Hat ein Anleger nun Altanteile im Depot, die zum 31.12.2017 einen hohen Kurswert hatten, wird der Kursanstieg bis zum Systemwechsel nach Ansicht der Finanzbehörden voll versteuert.
Sinkt der Kurs nach dem 31.12.2017 wieder ab, so soll dieser Verlust nur noch zu 70 % abziehbar sein. Dies hat zur Folge, dass es nach Ansicht der Finanzbehörden selbst in Fällen mit
einem tatsächlichen wirtschaftlichen Verlust zu einer Steuerbelastung kommen kann. Ob dieses offenkundig widersinnige Ergebnis bei der Umgestaltung von Rechtssystemen hinzunehmen
ist, hatte nun der Bundesfinanzhof („BFH“) im Fall einer von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.  („SdK“) finanzierten Pilotklage zu entscheiden.

Der Bundesfinanzhof folgte dem Antrag des vom SdK unterstützten Klägers und entschied, dass §§56 und 17 InvStG so auszulegen sind, dass Verluste, soweit sie auf fiktiven Gewinnen
basieren, das steuerliche Ergebnis in voller Höhe mindern. Eine Besteuerung von nur fiktiven Gewinnen ist damit ausgeschlossen.

München, 29. Januar 2029
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: [email protected]

Pressekontakt:
Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: [email protected] --------------------

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------
0
Teilung(en)
Auf Facebook
teilen
Auf Twitter
teilen
Per Email
teilen
 

Twitter

Umweltfreundlich: News Deutschland wird ausschließlich mit sauberem Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben
© 2026 News Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.  |  Über uns  |  Impressum  |  Nutzungsbedingungen  |  Datenschutz  |  Inhalt Akkreditierung
Anregungen oder Ideen? Feedback geben  |   Topmeldungen RSS Feed  |  Kontaktieren Sie uns  |  Bookmarken