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ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!

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11.03.2026 ()


ParTec AG / Schlagwort(e): Patent
ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!

11.03.2026 / 16:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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*ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!*
Gericht: Patent ist vollständig valide. Unsere Meinung: Neue NVIDIA-Produkte Blackwell und Vera Rubin sind massiv weiterentwickelt und genügen der Interpretation des Patentes durch das UPC

*München, 11. März 2026* – Das europäische Unified Patent Court (UPC), Lokale Kammer München, hat heute in der Rechtssache ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) und BF exaQC AG gegen NVIDIA Corporation und NVIDIA GmbH die Patentverletzungsklage betreffend das europäische Patent EP 3 743 812 B1 in erster Instanz abgewiesen. ParTec und BF exaQC werden dagegen Berufung einlegen. Zugleich hat das UPC an der Gültigkeit von EP 3 743 812 B1 keinen Zweifel gelassen: Das Patent schützt die grundlegende Technologie für effektive KI-Supercomputer. ParTec sieht dadurch sein Patent gestärkt und ein klares Signal an die KI-Industrie.

*Einordnung des Urteils*
Das Urteil der lokalen Kammer des UPC in München bestätigt die Nutzung der patentierten Architektur durch NVIDIA. Ein zentrales Merkmal des Patentanspruchs 1 ist die Gewinnung qualifizierter Informationen aus dem iterativen Rechenverhalten des Computers, um dessen Auslastung effizienter gestalten zu können. Dieses Merkmal sieht das Gericht als nicht erfüllt an, denn die von NVIDIA verwendete Information genügt nicht den Qualitätsanforderungen des Patentes (aus ParTec's Sicht: noch nicht, s.u.).

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung vom 13. Februar 2026 sämtliche Angriffs- und Verteidigungspunkte von NVIDIA (über 30 verschiedene Angriffe) vollständig zugunsten der Kläger entschieden. Einzig die Frage, ob die von NVIDIAs run:ai-Plattform verarbeiteten Informationen als Information für weitere Iterationen im Sinne von Anspruch 1 des Patentes qualifizieren, führte zur Klageabweisung.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hochwertige Mikroprozessoren für die anspruchsvolle Rechenarbeit moderner KI-Systeme werden derzeit weltweit ausschließlich von amerikanischen Unternehmen bereitgestellt – z. B. NVIDIA, AMD und Intel. Die Entwicklung dieser hochkomplexen Chips ist allerdings nur die eine Seite. Eine effiziente Auslastung dieser Prozessoren ist aber die entscheidende Hürde, denn auch die ausgefeilteste Hardware nutzt wenig, wenn die komplexen KI-Rechenaufgaben nicht effizient auf die teuren Super-Chips verteilt werden können.

Genau hier greifen die Klagepatente ein, die auf der jahrzehntelangen intensiven Forschung und Entwicklung von ParTec zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich beruhen. Diese Entwicklung – die tief in die Architektur der Mikroprozessoren hineinführt – erfordert, dass während der Berechnungsiteration spezielle, ausgeklügelte Informationen gewonnen und für die Neuverteilung der Rechenaufgaben verwendet werden. Auf diese Weise lässt sich das Rechenpotential der Super-Chips signifikant steigern und die Supercomputer arbeiten deutlich effizienter.

ParTec besuchte bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien, um die Konzepte persönlich vorzustellen und eine Partnerschaft vorzuschlagen. Damals stieß man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.

*Zur Validität des Patents: Inhaltlich bestätigt*
NVIDIA hatte die Nichtigkeit des Patents EP 3 743 812 bedingt geltend gemacht – für den Fall einer für NVIDIA ungünstigen Entscheidung zur Verletzungsfrage. Da das Gericht die Verletzung verneint hat, war daher über die – im Laufe des Verfahrens von NVIDIA äußerst intensiv geführte Widerklage auf Nichtigerklärung nicht mehr zu befinden.

So hat denn auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung die inhaltlichen Angriffe von NVIDIA auf die Gültigkeit des Patents vollständig als chancenlos zurückgewiesen. Der Vorstizende Richter hatte deutlich gemacht, dass keiner der mit aller Intensität vorgebrachten Nichtigkeitsgründe – auch nicht die nachgereichten technischen Dokumente – die Gültigkeit des Patents in Frage stellen würde. Die Validität von EP 3 743 812 steht damit außer Frage; lediglich die formale gerichtliche Feststellung wurde durch die Bedingungskonstruktion der Widerklage verhindert.

Diese inhaltliche Bestätigung des Patentes ist ein wichtiges Signal an die weltweite KI-Industrie. 

Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG dazu: „Um die Auslastung teurer Prozessoren von wenigen 20 Prozent in Bereiche von 60 Prozent und mehr zu treiben, ist es zwingend erforderlich, qualifiziertere Informationen zu verwenden als noch in den Produkten A 100 H100. Dies findet bereits in den modernen Produkten von NVIDIA statt – in GH200 Grace Hopper und vor allem in Blackwell und Vera Rubin. Da NVIDIA – wie auch andere Unternehmen – geheim hält, wie genau es seine Prozessoren betreibt, war es uns bisher nicht möglich, den für ein Gerichtsverfahren notwendigen Nachweis zu führen. Das hat sich jetzt geändert: NVIDIA hat im Rahmen der Vermarktung dieser hochmodernen Produkte genügend Informationen veröffentlicht, die es uns jetzt erlauben, die Patentverletzung nachzuweisen. Das Berufungsverfahren wird sich daher auf diese Produkte konzentrieren. Legt man das Urteil in allen seinen Details zugrunde, geht es um eine Verurteilung von NVIDIA wegen Verletzung des Patents durch seine neuesten Produkte“

Auch in anderen KI-Schlüsselländern, so wie USA, China, Japan, und Indien, gibt es entsprechende Patente für diese Erfindungen.

*Berufung: Gründe für Zuversicht im Berufungsverfahren*
Während das erstinstanzliche Verfahren die A100- und H100-basierten DGX-Systeme betraf, hat NVIDIA mit dem GH200 Grace Hopper Superchip und der Vera Rubin Architektur neue Produktgenerationen eingeführt, die das Iterations-, und Informationsmerkmal des Patents unbestreitbar erfüllen.

Aus dem Hause NVIDIA kommen in jüngster Zeit umfangreiche Nachrichten und Informationen über die neueste Entwicklung „Vera Rubin“, diese wird als die fortschrittlichste Prozessor Generation schlechthin bezeichnet. Aus den umfangreichen technischen Informationen beantwortet sich für ParTec die letzte offene Frage: Vera Rubin setzt genau jene qualifizierten Informationen ein, die das Gericht bei den Vorgängermodellen A100 und H100 zur Bestätigung der Patentverletzung als strittigen Punkt von über 30 Angriffen von NVIDIA in dem Gerichtsverfahren, noch vermisst hatte. NVIDIA entwickelt sich damit in die technische Richtung, die das Patent EP 3 743 812 mit seiner Erfindung vorgezeichnet hat – eine Bestätigung, die für das Berufungsverfahren von erheblicher Bedeutung ist. ParTec ist froh und stolz, diesen technischen Fortschritt bereitgestellt zu haben – und das umso mehr, als ParTec bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien besucht und die Konzepte persönlich vorgeschlagen hatte. Damals stieß man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.

*Das Patent: Unverzichtbar für effiziente KI-Infrastruktur*
Während sich amerikanische Unternehmen über die letzten Jahrzehnte intensiv um die Architektur der Mikroprozessoren bemüht haben und hier eine weltweite Quasi-Monopolstellung eingenommen haben, war ParTec zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich seit nunmehr 20 Jahren damit befasst, sowohl in seinen Produkten als auch in seiner Software ParaStation dafür zu sorgen, dass der zweite Teil massiver Rechenleistung realisiert wird: die effiziente Verteilung der zu berechnenden Aufgaben auf die Mikroprozessoren. Industrie und Wissenschaft belegen durch zahlreiche Publikationen, dass genau diese Aufgabenverteilung eine Schlüsselrolle einnimmt.

EP 3 743 812 schützt das Grundprinzip, ohne das moderne KI-Supercomputer strukturell ineffizient bleiben: die laufzeitbasierte, informationsgetriebene Neuverteilung von Rechenaufgaben zwischen heterogenen Prozessoren. Empirische Studien zeigen, dass Prozessor-Auslastungen in KI-Supercomputern ohne dieses Prinzip deutlich unter 50 Prozent liegen können.

*Weiteres Patentverletzungsverfahren: EP 3 614 263*
Unabhängig vom heutigen Urteil läuft vor dem UPC ein zweites Verletzungsverfahren betreffend das Patent EP 3 614 263. Eine Entscheidung wird gegen Ende 2026 erwartet. Auch in diesem Verfahren sind die Kläger zuversichtlich.* *

Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG: „ParTec hat als Architekt von JUPITER und zahlreichen weiteren europäischen Supercomputern bewiesen, dass Europa in der Lage ist, die führenden KI-Recheninfrastrukturen der Welt zu entwickeln – und die Patente, die diese Infrastrukturen ermöglichen, werden wir konsequent verteidigen.“

*Über ParTec AG*
ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) mit Hauptsitz in München entwickelt seit über 26 Jahren führend Architekturen für modulare, souveräne Infrastrukturen für High Performance Computing (HPC), Künstliche Intelligenz (KI) und Quantum Computing (QC). Auf Basis seiner einzigartigen patentierten dynamischen Modularen Systemarchitektur (dMSA) und der ParaStation Modulo Software Suite entwirft und realisiert das Unternehmen Supercomputer sowie hochskalierbare Rechenzentrumsinfrastrukturen und berät Regierungen, Forschungsinstitutionen und Industrieunternehmen. Zahlreiche europäische Systeme mit hohen Positionen in den weltweiten Listen der leistungsfähigsten (TOP500) und energieeffizientesten (Green500) Superrechner basieren auf ParTecs Technologien. ParTec ist tief im europäischen Forschungs- und Innovationsökosystem verankert und hat in den vergangenen 15 Jahren an mehr als 18 nationalen und europäischen Forschungsprojekten mit insgesamt über 100 Partnern mitgewirkt. Zuletzt realisierte ParTec gemeinsam mit Eviden den Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum Jülich – Europas ersten Exascale-Supercomputer, der schnellste Supercomputer Deutschlands sowie Europas und der viertschnellste Rechner der Welt (TOP500, Juni 2025 und November 2025). JUPITER ist dabei gleichzeitig auch das energieeffizienteste Exascale-System weltweit. JUPITER wurde am 5. September 2025 in Anwesenheit von Bundeskanzler Friedrich Merz feierlich in Betrieb genommen.

Weitere Informationen unter: http://www.par-tec.com

*Über BF exaQC AG*
BF exaQC AG ist die auf Patentverwertung spezialisierte Gesellschaft der ParTec-Gruppe. Sie hält und verwertet Patente im Bereich heterogenes Hochleistungsrechnen und vertritt die Patentrechte der ParTec-Gruppe in Lizenzierungs- und Patentverletzungsverfahren weltweit.

*Über das Unified Patent Court (UPC)*
Das Unified Patent Court (UPC) ist seit 2023 das zuständige Gericht für einheitliche Europäische Patente in den teilnehmenden derzeit 16 EU-Mitgliedstaaten. Das Gericht untersteht keiner nationalen Regierung und nicht der EU-Kommission; es ist ein autarkes europäisches Gericht, das seine Entscheidungen in voller Unabhängigkeit trifft. Das UPC ermöglicht pan-europäische Patentverletzungsverfahren mit unmittelbarer Wirkung in allen teilnehmenden Staaten.

*Pressekontakt*

ParTec AG | Investor & Public Relations | [email protected] | www.par-tec.com

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Unternehmen: ParTec AG
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E-Mail: [email protected]
Internet: www.par-tec.com
ISIN: DE000A3E5A34
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