Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob h
30.03.2026 ()
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob h
30.03.2026 / 11:02 CET/CEST
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*Hauptversammlungs-Saison 2026: EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals*
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*Anlegerschützer kritisieren die erneute Bestellung von EY als Abschlussprüfer bei Deutsche Bank und Volkswagen. Lob hingegen für die Allianz SE, die im Jahr 2026 auf PwC setzt*
Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Den gleichen Plan verfolgt die Volkswagen AG auf ihrer Hauptversammlung am 18.06.2026. Dies ruft energischen Widerspruch von Anlegerschützern auf den Plan. Ganz anders hingegen die Allianz SE, die auf ihrer Hauptversammlung am 07.05.2026 nicht EY, sondern PwC als Abschlussprüfer vorschlägt. Hierfür finden Anlegerschützer lobende Worte.
Was die Anlegerschützer bei der Deutschen Bank und bei Volkswagen kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. EY verweigert jede Aufklärung des Wirecard-Skandals und ist trotz mehrerer Aufforderungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht bereit, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel in mehrere Gesellschaften vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel soll der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt werden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr zumindest mit der neu gegründeten Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können. Die Umstrukturierung könnte man einfach als unseriös oder eben als Taschenspielertrick bezeichnen, der eines Aufsehers von großen DAX-Konzernen unwürdig ist.
Aktionär Siotto aus Braunschweig: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen. Im Gegenteil: EY flieht aktiv aus der Verantwortung.“ Aktuell muss sich die Deutsche Bank mit Vorwürfen wegen einer vermeintlichen Beteiligung an Geldwäschehandlungen auseinandersetzen. Im Januar 2026 wurden die Geschäftsräume der Zentrale von der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsucht. Im März 2026 wurden Klagen ehemaliger Mitarbeiter in Verbindung mit Geschäften bekannt, welche die Deutsche Bank vor einigen Jahren mit der „Banca Monte dei Paschi di Siena“ getätigt hatte. Gerade bei derartigen Herausforderungen sollte die Wahl auf einen Wirtschaftsprüfer fallen, der nicht selbst im Kreuzfeuer juristischer Zweifel steht.
Rechtsanwalt Dr*. *Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei den Musterkläger im Wirecard-Musterprozess vertritt: „Genau so wenig verstehen wir die Entscheidung der Volkswagen AG, erneut auf EY zu setzen. Gerade angesichts des „Hin und Her“ um das Ergebnis des Geschäftsjahres 2025 hätte es einen glaubhaften Neuanfang gebraucht. Wenn zum Jahresabschluss überraschend 6 Milliarden Euro an Nettoliquidität auftauchen (Ad-hoc 21.1.2026) und ein Prüfer wie EY am Ende alles testiert, dann kommen bei den Anlegern verständlicherweise Zweifel auf. Denn im Widerspruch zu diesen positiven Meldungen war noch im September 2025 über massiven Abschreibungsbedarf bei der zum VW-Konzern gehörenden Porsche AG berichtet worden. Damals kam es zu erheblichen Wertberichtigungen und einer Absenkung der Prognose und damit einem für den Anleger unerfreulichen negativen Ergebniseffekt von rund 5 Mrd. Euro (Ad-hoc 19.9.2025). Alles unter der Aufsicht des Prüfers EY, der offensichtlich alle Gestaltungsmaßnahmen des Auftraggebers zügig „durchwinkt“, um auch zukünftig sein Mandat wahrnehmen zu dürfen. Für den Anleger gleicht das alles aber eher einem Lotteriespiel oder einer Berg- und-Talfahrt als einer soliden Unternehmensführung und Kontrolle. Volkswagen will bis 2030 rund 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen und braucht die vertrauensvolle Mitwirkung der Belegschaft. Wie soll das mit einem Wirtschaftsprüfer wie EY gehen, der seine eigene Mitwirkung im Wirecard-Skandal bis heute nicht annimmt?“
Lobende Worte finden die Anlegerschützer hingegen für die Allianz SE. Die Allianz setzt für das Geschäftsjahr 2026 auf PwC als Abschlussprüfer. Allenfalls ab 2027 kommt eine Bestellung von EY in Betracht. Dr. Schirp und Siotto kommentieren: „Das gibt EY genügend Zeit, um sich mit den Klägern des Wirecard-Musterverfahrens auf eine Einigung zu verständigen. Wenn sich EY in Sachen Wirecard ehrlich gemacht hat, würde nichts dagegen sprechen, dass sie ab 2027 wieder im Konzert der „Big Four“ mitspielen.
Die Anlegerschützer werden auf den Hauptversammlungen der Deutschen Bank AG und der Volkswagen AG Gegenanträge stellen, die darauf gerichtet sind, EY* *gerade auch aufgrund der andauernden Verweigerungshaltung bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Dr. Schirp und Siotto sind der Überzeugung, dass ein derartiger Wirtschaftsprüfer nicht im Sinne der betreffenden Unternehmen und deren Anleger sein kann: Sie werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung.
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