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hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2. Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein

EQS Group
15.04.2026 ()


hep global GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2. Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein

15.04.2026 / 14:05 CET/CEST
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*hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2.** **Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein*

*Güglingen, 15. April 2026 –* Die hep global GmbH gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) mit einer überdurchschnittlich hohen Teilnahmequote von 44,18 % das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht erreicht hat und deshalb nicht beschlussfähig war. Aus diesem Grund lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung ein, die am 5. Mai 2026 in Heilbronn in Form einer Präsenzversammlung stattfinden wird. Die Einladung wird am 17. April 2026 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.

hep global bedankt sich bei allen Anleihegläubigern für ihre Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und für ihre breite Unterstützung, indem sie mit einer klaren Mehrheit für den modifizierten Beschlussvorschlag gestimmt haben. Für die 2. Gläubigerversammlung wird ein Quorum von 25 % benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft um rege Teilnahme sämtlicher Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 an der 2. Gläubigerversammlung.

hep global wird jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.

Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung wird der am 7. April 2026 auf der Internetseite von hep global veröffentlichte modifizierte Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sein, dem sich das Unternehmen bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung angeschlossen hatte. Vorgesehen ist u. a. eine Laufzeitverlängerung um 18 Monate bis zum 18. November 2027. Zudem soll die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht werden, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen.

Sämtliche Unterlagen und Formulare zur 2. Gläubigerversammlung werden am 17. April 2026 auf der Internetseite der hep global GmbH unter https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.

*Pressekontakt:*
Evelyn Kilinc
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: [email protected]
www.hepsolar.com* *

*Investorenkontakt:*
Thomas Tschirf
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
E-Mail: [email protected]
www.hepsolar.com

*Finanzpressekontakt:*
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
81241 München
Tel.: +49 211 178047-20
E-Mail: [email protected]
www.ir4value.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: hep global GmbH
Römerstraße 3
74363 Güglingen
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Telefon: +49 (0)7135 93446 - 0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hep.global
ISIN: DE000A3H3JV5, DE000A351488
WKN: A3H3JV, A35148
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