Drägerwerk AG & Co. KGaA: Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
06.05.2026 ()
Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
06.05.2026 / 11:38 CET/CEST
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*Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre*
Die Drägerwerk Verwaltungs AG hat als persönlich haftende Gesellschafterin beschlossen, Punkt 7 und Punkt 8 von der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA am 8. Mai 2026 zu nehmen.
· Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
· Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 und die entsprechende Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu den weiteren Tagesordnungspunkten findet wie einberufen am Freitag, dem 8. Mai 2026, 10:00 Uhr (MESZ), in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, statt.
Die auf den 8. Mai 2026, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung vom selben Tag, frühestens jedoch um 13:00 Uhr (MESZ) einberufene gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre wird mit Entfallen der Punkte 7 und 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung hinfällig und deshalb abgesagt. Die im Bundesanzeiger vom 27. März 2026 bekannt gemachte Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist damit gegenstandslos und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre wird nicht stattfinden.
Lübeck, 6. Mai 2026
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Der Vorstand
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