Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen
08.07.2026 ()
Kontron AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen
08.07.2026 / 18:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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· Gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht
· Der Vorstand und der Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats raten Aktionären der Kontron AG insbesondere aufgrund des aus ihrer Sicht unangemessenen Angebotspreises von einer Annahme ab
· Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie ist nach Auffassung von Vorstand und Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats finanziell nicht angemessen und liegt deutlich unter den zuletzt veröffentlichten Analystenkurszielen
Linz, 8. Juli 2026 – Der Vorstand und der im Auftrag des Aufsichtsrats handelnde Übernahmeausschuss haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron AG veröffentlicht.
Nach sorgfältiger Prüfung der am 29. Juni 2026 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der Kontron AG, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen.
Für eine Annahme des Pflichtangebots könnte sprechen, dass der Vollzug des Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes der Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach Vollzug des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Kontron AG verfügen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen leichter als bisher beschließen. Darüber hinaus können individuelle Gründe und steuerliche Erwägungen für eine Annahme des Angebots sprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Kontron AG gleichwohl, das Angebot nicht anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände dafürsprechen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Angebotspreis nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt:
· Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie entspricht lediglich dem niedrigsten Angebotspreis, den die Bieterin nach den gesetzlichen Mindestpreisvorschriften aufgrund eines Vorerwerbspreises von EUR 23,50 anbieten durfte.
· Der Angebotspreis liegt um EUR 0,26 unter dem Durchschnittsaktienkurs der Kontron-Aktie der letzten zwölf Monate und enthält damit keine Prämie bzw. eine negative Prämie.
· Der Angebotspreis bleibt zudem deutlich hinter den zuletzt von Analysten veröffentlichten Kurszielen zurück, die im Durchschnitt bei rund EUR 30,29 je Kontron-Aktie liegen.
· Die von Vorstand und Aufsichtsrat beauftragte Fairness Opinion von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz/Österreich, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis deutlich unterhalb einer angemessenen Bandbreite liegt und aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der Kontron AG ungeachtet dieser Empfehlung unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse sowie seiner persönlichen Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes der Kontron AG und des Börsenkurses der Kontron-Aktie eigenverantwortlich entscheiden muss, ob und gegebenenfalls für wie viele Kontron-Aktien er das Angebot annimmt.
Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29. Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Aktionäre der Kontron AG, die das Angebot annehmen möchten, können dies über ihre jeweilige depotführende Bank nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage beschriebenen Bestimmungen und Bedingungen tun.
Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher berücksichtigen, dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich verzögern oder das Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen werden kann.
Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG ist kostenfrei bei der Kontron AG erhältlich und wird auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/pflichtangebot veröffentlicht.
Maßgeblich ist ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Linz, 8. Juli 2026
Der Vorstand
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08.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 (732) 7664 - 0
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.kontron.com
ISIN: AT0000A0E9W5
WKN: A0X9EJ
Indizes: SDAX, TecDAX
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