Xryma Plc: Liquiditätsfazilität vor der Börsennotierung und Preisfindungsverfahren
24.07.2026 ()
Xryma Plc / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Xryma Plc: Liquiditätsfazilität vor der Börsennotierung und Preisfindungsverfahren
24.07.2026 / 14:35 CET/CEST
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NIKOSIA, Zypern, 24. Juli 2026 /PRNewswire/ -- *Xryma Plc* („Xryma") gibt die Absicht bekannt, innerhalb der nächsten zwölf Monate erneut die Zulassung zur Notierung an der Euronext Paris („Euronext") zu beantragen, wobei diese Zulassung von der Genehmigung durch die Euronext abhängig ist. Vor Einreichung des Antrags beabsichtigt Xryma, eine Liquiditätsfazilität für die Zeit vor der Börsennotierung sowie ein Verfahren zur Preisfindung zu initiieren; diese umfassen eine Privatplatzierung bei institutionellen und qualifizierten Anlegern sowie ein Angebot auf dem Sekundärmarkt für bestehende Xryma-Aktionäre („Aktionäre"), die vor der Börsennotierung aussteigen möchten.
Die oben genannte Zulassung, die der Genehmigung durch Euronext unterliegt, kann auch der Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden bedürfen, und es kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass die Genehmigung erteilt wird oder wann eine Zulassung erfolgt.
Die vorbörsliche Liquiditätsfazilität und der Kursbildungsvorgang sind darauf ausgelegt:
· Aktionären, die einen Ausstieg anstreben, die Teilnahme zu ermöglichen, ohne dass sie ein EU-Brokerkonto eröffnen müssen,
· bestehenden Aktionären eine klare und geordnete Möglichkeit zu bieten, ihre Bestände vor einer möglichen Zulassung zum Handel an der Euronext Paris ganz oder teilweise zu veräußern,
· Aktionären zu ermöglichen, ihre Bestände ganz oder teilweise zu demselben Preis zu veräußern, zu dem qualifizierte und institutionelle Anleger Aktien der Gesellschaft zeichnen,
· durch ein Bookbuilding mit qualifizierten und institutionellen Anlegern einen marktvalidierten Referenzpreis für Xryma-Aktien vor einer möglichen Zulassung an der Euronext Paris festzulegen (der „Primärmarkt-Platzierungspreis"),
· einen geordneten Handel nach einer möglichen Zulassung zu unterstützen.
Im August 2026 werden individuelle Sendungen an die Aktionäre versandt, in denen die Einzelheiten des Programms zur Liquiditätsfazilität vor der Börsennotierung erläutert werden und die Anweisungen sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten sind.
Da der Primärmarkt-Platzierungspreis durch das anschließende Bookbuilding ermittelt wird, erhalten die Aktionäre die Möglichkeit, einen Mindestpreis festzulegen, bei dessen Erreichen ihre Aktien verkauft werden, falls der Primärmarkt-Platzierungspreis höher ausfällt. Die Aktionäre erhalten den Primärmarkt-Platzierungspreis abzüglich der anfallenden Gebühren.
Die Zuteilungen an Aktionäre und Investoren können gekürzt werden, um sie an die entsprechende Nachfrage der jeweils anderen Partei anzupassen; eine teilweise Erfüllung ist möglich, falls das Unternehmen Angebot und Nachfrage nicht in Einklang bringen kann.
Der Abschluss des Verfahrens hängt davon ab, dass eine Nachfrage seitens institutioneller und qualifizierter Anleger erreicht wird, die der Vorstand als angemessen erachtet, um einen geordneten Markt zu gewährleisten, sollte Xryma anschließend zum Handel an der Euronext Paris zugelassen werden.
Die Teilnahme ist vollkommen freiwillig. Aktionäre, die nicht verkaufen möchten, behalten ihre Aktien einfach. Aktionäre, die nicht beabsichtigen, teilzunehmen, sollten sich gemäß früheren Mitteilungen weiterhin bei einem an der Euronext teilnehmenden Broker oder einer Euroclear-ESES-Depotbank registrieren lassen.
Die Großaktionäre SCP Select All Enterprise (Monaco) und SCP Red 5 Solutions (Monaco) werden nicht an dem Angebot teilnehmen und unterliegen einer Sperrfrist.
Herr Nikogiannis (John) Karantzis, CEO von Xryma Plc, kommentiert: „Unsere Aktionäre haben uns mitgeteilt, dass sie eine unkomplizierte Möglichkeit zur Veräußerung ihrer Bestände schätzen würden, ohne den Zeit- und Kostenaufwand für die Eröffnung eines EU-Brokerkontos. Dieser Prozess ist unsere Antwort auf dieses Feedback. Wir strukturieren die Platzierung so, dass sie groß genug ist, um einen glaubwürdigen Referenzpreis zu etablieren und gleichzeitig die Verwässerung zu begrenzen, wobei die Nachfrage in erster Linie darauf ausgerichtet ist, das Verkaufsinteresse der Aktionäre zu befriedigen. Wir freuen uns darauf, den Markt zu gegebener Zeit über den überarbeiteten Zeitplan zu informieren."
Aktionäre, die eine detailliertere Erläuterung der Liquiditätsfazilität vor der Börsennotierung und des Kursbildungsvorgangs wünschen, werden auf den Leitfaden https://www.xryma.com/investors verwiesen.
*Wichtige Informationen und Haftungsausschlüsse*
Diese Pressemitteilung kann Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) enthalten.
Diese Veröffentlichung ist nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntgabe – weder direkt noch indirekt – in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Bekanntgabe rechtswidrig wäre. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein, und Personen, in deren Besitz dieses Dokument oder andere hierin genannte Informationen gelangen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der eigenen Aktien oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Veröffentlichung in einer Rechtsordnung ermöglichen würden, in der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots; die hierin genannten Wertpapiere wurden nicht gemäß den Wertpapiergesetzen einer dieser Rechtsordnungen registriert. Etwaige neue Aktien (sofern solche ausgegeben werden) werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act") oder gemäß den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und unter Einhaltung aller geltenden Wertpapiergesetze eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten. Es findet weder in den Vereinigten Staaten noch in einer anderen Rechtsordnung ein öffentliches Angebot von Wertpapieren statt.
Die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung rechtswidrig ist, und alle Empfänger werden gebeten, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Das hierin von Xryma Plc genannte Angebot erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesellschafts- und Wertpapiergesetzen. Alle hierin genannten Aktien werden ausschließlich unter Berufung auf geltende Ausnahmen von den Prospekt- oder Registrierungsanforderungen in der jeweiligen Rechtsordnung angeboten oder verkauft. In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geänderten Fassung und einschließlich aller relevanten delegierten Verordnungen, die „Prospektverordnung") oder unter sonstigen Umständen, die unter die in dem jeweiligen Mitgliedstaat gemäß Artikel 1 Absatz 4 und/oder 1 Absatz 5 der Prospektverordnung geltenden Ausnahmen fallen. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung, da diese durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 in seiner geänderten Fassung („EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist, und zwar an Personen, (i) die über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die unter Artikel 19 (5) (Anlageexperten) der Verordnung von 2005 zum Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) (in der jeweils gültigen Fassung, die „Verordnung") fallen, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (vermögende Unternehmen, eingetragene Vereinigungen usw.) der Verordnung fallen, oder (iii) an die sie anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser Veröffentlichung ergreifen und sich nicht darauf stützen oder darauf vertrauen.
Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung bezüglich des geplanten Angebots dar. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung dar.
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe zu erkennen, darunter die Begriffe „glaubt", „schätzt", „geht davon aus", „erwartet", „beabsichtigt", „könnte", „wird" oder „sollte" bzw. jeweils deren Verneinungen, andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, die eintreten können oder auch nicht. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Umstände erheblich von den in dieser Mitteilung beschriebenen, erwarteten, angenommenen, geschätzten oder prognostizierten Ergebnissen abweichen.
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