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Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf nach Streik Weihnachtsgeld kürzen

Spiegel
29.09.2025 ()


Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf nach Streik Weihnachtsgeld kürzenDas Weihnachtsgeld haben viele Beschäftigte fest in ihren Jahresetat eingeplant. Es gibt aber spezielle Fälle, in denen es reduziert werden kann, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.
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