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Kommunalwahlen in Bayern: Muss eine Erzieherin kündigen, wenn sie in den Stadtrat gewählt wird?

sueddeutsche.de
05.02.2026 ()


Kommunalwahlen in Bayern: Muss eine Erzieherin kündigen, wenn sie in den Stadtrat gewählt wird?Wenn sie bei der Gemeinde angestellt ist, muss sie das laut Gemeindeordnung. Das ist nur ein Beispiel, wie sich Gewählte zwischen Job und Ehrenamt entscheiden müssten. Über Teilhabe und deren Einschränkungen.
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