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Presserecht: Stefan Kuntz gewinnt gegen „Bild“ vor Gericht

sueddeutsche.de
12.02.2026 ()


Presserecht: Stefan Kuntz gewinnt gegen „Bild“ vor Gericht„Bild“ und andere Springer-Medien dürfen nicht länger den Verdacht verbreiten, der ehemalige HSV-Vorstand Stefan Kuntz habe Frauen belästigt. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg hatten sie dafür keine Belege.
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