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Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

ZEIT Online
26.02.2026 ()


Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das TariftreuegesetzÖffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen von den neuen gesetzlichen Regelungen.
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