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Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden

ZEIT Online
26.02.2026 ()


Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werdenErfolg für die AfD: Der Bundesverfassungsschutz darf die Partei vorerst nicht als gesichert extremistisch führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.
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