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Kirchliches Arbeitsrecht: Gäbe es ein elftes Gebot, es wäre: Gehe in Würde

ZEIT Online
17.03.2026 ()


Kirchliches Arbeitsrecht: Gäbe es ein elftes Gebot, es wäre: Gehe in WürdeWie die Kirche als Arbeitgeber agiert, ist bisweilen monströs, traurig und unchristlich: Das offenbart ein EuGH-Urteil, das der Kündigung einer Mutter widerspricht.
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