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Recht im Verkehr: Ein Velo kracht ins stehende Auto – und der Autofahrer muss trotzdem zahlen

Basler Zeitung
06.04.2026 ()


Wer ein Auto fährt, haftet bei Unfällen mit Velos fast immer mit – das ist gesetzlich so gewollt. Experten erklären, wann sie sich dennoch wehren sollten und warum Dashcams nicht helfen.
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