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Reform nach Fall Pelicot: Sexulisierte Gewalt mit K.-o.-Tropfen gilt in der Schweiz oft nicht als Unfall – das soll sich jetzt ändern

Basler Zeitung
07.04.2026 ()


Der Missbrauch von Gisèle Pelicot in Frankreich hat eine Schwachstelle im Schweizer Recht sichtbar gemacht. Opfer sexueller Übergriffe sollen künftig besser abgesichert werden.
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