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Kirchliche Mitarbeiter: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern

ZEIT Online
14.04.2026 ()


Laut einem Entwurf sollen Kirchen Mitarbeiter bald nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen. Das kirchliche Arbeitsrecht trägt dem schon Rechnung.
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