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Mindestlohnverstoss: «Man muss nur googeln» – Richterin hat mit Kosmetikerin keine Gnade

Basler Zeitung
07.07.2026 ()


Eine Basler Kosmetikerin hatte einer Teilzeitangestellten nicht den Mindestlohn bezahlt, wie im Rahmen einer Kontrolle beanstandet wurde. Sie bezahlte die Differenz umgehend. Die Strafe aber wollte sie nicht akzeptieren.
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