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Klimakompensation: Bund prüft Verdacht auf unzulässigen Benzin-Aufschlag

Basler Zeitung
08.07.2026 ()


Treibstoffimporteure dürfen höchstens 5 Rappen pro Liter für die CO₂-Kompensation auf Benzin und Diesel schlagen. Unterlagen zeigen nun: Tatsächlich werden 8 Rappen verrechnet.
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