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Sexualstrafrecht: Zürcher Staatsanwaltschaft legt Berufung im Fall «Travis» ein

Basler Zeitung
21.07.2026 ()


Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den weitgehenden Freispruch des Influencers Travis nicht und legt Berufung ein. In vier von fünf Fällen mutmasslicher Vergewaltigung soll das Obergericht neu urteilen.
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