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„Stark ungepflegt“ oder „alkoholisiert“? Dafür kann das Jobcenter Geld kürzen

abendblatt.de
22.07.2026 ()


„Stark ungepflegt“ oder „alkoholisiert“? Dafür kann das Jobcenter Geld kürzenWer im Bewerbungsgespräch ungepflegt oder alkoholisiert erscheint, riskiert Kürzungen bei der Grundsicherung. Doch Details bleiben offen.
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