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Innere Sicherheit: Der Staat darf Gefährdern eine Fußfessel auf Dauer anlegen - auch jetzt schon

sueddeutsche.de
30.07.2026 ()


Innere Sicherheit: Der Staat darf Gefährdern eine Fußfessel auf Dauer anlegen - auch jetzt schonLehren aus dem Anschlag auf den CSD: Der Schutz der Allgemeinheit kann nicht davon abhängen, ob jemand bereits schwere Straftaten begangen hat. Anmerkungen zur elektronischen Überwachung, zum Präventivgewahrsam und zum Doppelpass.
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