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Rheinland-Pfalz: Gericht lässt nach Tötung von Zugbegleiter keine Mordanklage zu

ZEIT Online
12.06.2026 ()


Rheinland-Pfalz: Gericht lässt nach Tötung von Zugbegleiter keine Mordanklage zuNach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.
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