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BGH-Urteil: Keine Vorfälligkeitsentschädigung für Sparkasse – Vertragsklausel unzureichend

n-tv.de
18.06.2025 ()


BGH-Urteil: Keine Vorfälligkeitsentschädigung für Sparkasse – Vertragsklausel unzureichendDer Bundesgerichtshof hat eine häufig verwendete Vertragsklausel in Immobilienkrediten von Sparkassen für unzureichend erklärt. Die Folge: Ein Kunde, der seine finanzierte Immobilie verkauft hat, erhält seine Vorfälligkeitsentschädigung zurück.
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