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Bundesfinanzhof urteilt: Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung nicht von der Steuer absetzbar

n-tv.de
23.10.2025 ()


Bundesfinanzhof urteilt: Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung nicht von der Steuer absetzbarIm Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Wer sich gegen die horrenden Zusatzkosten im Fall der Fälle absichern möchte, greift zur Pflegezusatzversicherung. Die Beiträge sind happig, können aber nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
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