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Verfassungsbeschwerde mit Erfolg: Geflüchtetenunterkunft darf nicht ohne Beschluss durchsucht werden

n-tv.de
20.11.2025 ()


Verfassungsbeschwerde mit Erfolg: Geflüchtetenunterkunft darf nicht ohne Beschluss durchsucht werdenUm Menschen abzuschieben, darf die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss in Geflüchtetenunterkünfte eindringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Beschwerde eingelegt hatte ein Asylbewerber aus Westafrika.
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