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Brisanter Vorschlag für AHV-Reform: Bundesrat will Erwerbstätigen die Frühpensionierung erschweren

Basler Zeitung
26.11.2025 ()


Der Vorbezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein, statt wie heute mit 58 bzw. 60. Dafür verzichtet der Bundesrat definitiv auf eine Erhöhung des Rentenalters.
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