Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen geklagt. Mit Spannung erwartet werden auch Urteile in Sachen EU-Grenzschutzbehörde Frontex.