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Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als Naturalunterhalt

Augsburger Allgemeine
03.07.2024


Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als NaturalunterhaltWer an den oder die Ex Unterhalt zahlt, kann diesen in der Steuererklärung geltend machen. Geht das auch, wenn man dem früheren Partner oder der früheren Partnerin die Wohnung unentgeltlich überlässt?
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