Eine Belgierin klagte zuvor gegen das Kopftuchverbot. Dem EuGH zufolge sei die Regel nicht diskriminierend, solange dadurch ein „neutrales Verwaltungsumfeld“ geschaffen werde. Quelle: Tagesspiegel
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs urteilen, dass ein Kopftuchverbot unter bestimmten Bedingungen keine Diskriminierung darstellt. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Augsburger Allgemeine •Berliner Morgenpost
Behörden dürfen Mitarbeitenden das Tragen eines Kopftuches im Dienst verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, urteilte der Europäische Gerichtshof. Quelle: ZEIT Online
Zeitweise hatte sich die CSU in der Migrationspolitik gemäßigt. Mit einem neuen Strategiepapier dreht sich der Wind nun wieder endgültig. Manch bekannte Forderung ist ebenfalls dabei. Quelle: Augsburger Allgemeine