Wer abkassiert, fliegt raus: Mit klaren Worten verbietet der Bundesgerichtshof die Abzocke von Untermietern. Das Urteil bringt beliebte Feindbilder ins Wanken. Quelle: ZEIT Online
In Ballungsräumen vermieten immer mehr Mieter ihre Wohnungen mit Gewinn. Das hat der Bundesgerichtshof nun untersagt: Untermiete dient dem Erhalt der Wohnung, nicht dem Profit. Quelle: sueddeutsche.de
Mieter dürfen mit einer Untervermietung nicht mehr verdienen, als sie selbst für die Wohnung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Quelle: ZEIT Online
Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnung untervermieten, brauchen dazu aber die Erlaubnis des Vermieters. Wer jedoch seine Bude für mehr als das Doppelte der Miete anderen überlässt, riskiert.. Quelle: n-tv.de Auch berichtet bei •Spiegel
Die Praxis, eine Wohnung mit Gewinn unterzuvermieten, hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil für unzulässig erklärt. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
Wer auf einem privaten Parkplatz länger parkt als bezahlt, muss auch mit zuvor gelöstem Parkschein die Abschleppkosten zahlen. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Quelle: CHIP Online
Eine Frau wird wegen ihres ausländischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen. Doch Humaira Waseem wehrt sich. Jetzt fällt der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil. Quelle: Spiegel
Ein Berliner Mieter verlangte 962 Euro Untermiete für eine Wohnung, für die er selbst 460 Euro zahlte. Was dazu heute vor dem Bundesgerichtshof erwartet wird. Quelle: Tagesspiegel
Kauft jemand ein Parkticket und bleibt zu lange stehen, muss er auch für die Abschleppdienst aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Quelle: CHIP Online
Die Neonazigruppe Knockout 51 wurde von einem Gericht als kriminell, aber nicht terroristisch eingestuft. Das oberste deutsche Strafgericht bestätigte dies weitgehend. Quelle: ZEIT Online
Die Täter versteckten gestohlene E-Fahrräder, bevor der Verkauf über einen Mittelsmann erfolgte. Das Ziel war laut Gericht eine regelmäßige Einnahmequelle. Quelle: Tagesspiegel
Mit Messern, Äxten und Macheten gegen politische Gegner: Was die Bundesanwaltschaft „Knockout 51“ vorwirft – und warum sie heute in Karlsruhe auf eine Einstufung als Terrorgruppe setzt. Quelle: Tagesspiegel