Brandenburgs Innenminister Stübgen lässt am Cannabis-Gesetz kein gutes Haar. Auch die Neuregelung zum Straßenverkehr hält er für falsch und riskant. Quelle: Tagesspiegel Auch berichtet bei •ZEIT Online
Der Bundesrat hat den geplanten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut im Verkehr gebilligt. Das sei mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille vergleichbar. Quelle: ZEIT Online
Nach der Cannabis-Legalisierung kommen Neuregelungen zum Straßenverkehr. Jetzt stehen Toleranz-Limits und Sanktionen fest, wenn man kifft und dann fährt. Quelle: Augsburger Allgemeine Auch berichtet bei •Tagesspiegel •ZEIT Online
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gilt jetzt. Welche THC-Grenze gilt beim Autofahren? Das müssen Autofahrer dazu wissen. Quelle: Augsburger Allgemeine
3,5 Nanogramm – so viel THC dürfen Autofahrer künftig höchstens im Blut haben. Eine ARD-Doku lässt allerdings Zweifel an dem Grenzwert aufkommen. Schließlich dürften regelmäßige.. Quelle: Focus Online