Tesla beklagt einen zu hohen Krankenstand in Grünheide – und führt kurzerhand Hausbesuche ein. Der Werksleiter hält das nicht für ungewöhnlich. Quelle: wiwo.de
Das Management von E-Autobauer Tesla beklagt zu viele kranke Mitarbeiter. Die logische Schlussfolgerung des Werksleiters: die Leute unangekündigt zu Hause besuchen. Ein Arbeitsrechtler kritisiert das.. Quelle: sueddeutsche.de
Unangekündigte Hausbesuche bei krankgemeldeten Mitarbeitern seien nichts Ungewöhnliches, behauptet der Werksleiter von Tesla. Aber sind sie erlaubt? Anwalt Ulrich Sittard erklärt die Rechtslage. Quelle: Spiegel
Um dem hohen Krankenstand Herr zu werden, stattet Tesla krankgemeldeten Mitarbeitern einen Hausbesuch ab. Das Vorgehen stößt vor allem in der Gewerkschaft auf Kritik. Werksleiter Thierig hingegen.. Quelle: n-tv.de
Die Werksleitung des Tesla-Werks in Grünheide hat unangekündigte Hausbesuche bei kranken Mitarbeitern verteidigt. Es gebe dafür auch Zustimmung aus der Belegschaft. Die IG-Metall sieht das anders. Quelle: Spiegel Auch berichtet bei •Tagesspiegel •ZEIT Online •Handelsblatt
Das Management des E-Autobauers Tesla in Grünheide beklagt einen zu hohen Krankenstand. Der Personalchef macht unangekündigte Hausbesuche. Werksleiter Thierig hält das nicht für ungewöhnlich. Quelle: Focus Online
Tesla kontrolliert krank gemeldeten Mitarbeiter des Werks in Grünheide. Was dahintersteckt und wie sich Beschäftigte wehren können. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
Geschäftsführer André Thierig beschimpft Mitarbeiter mit hohen Fehlzeiten als „nicht ehrenhaft”. Gewerkschaftsnahe Betriebsräte werfen der Werksleitung von Tesla Hetze vor. Quelle: Handelsblatt
Chefs des Tesla-Werks im deutschen Grünheide führen unangemeldete Hausbesuche bei oft kranken Mitarbeitern durch. Da wird einem auch mal die Tür vor der Nase zugeknallt, wie der Leiter der.. Quelle: Basler Zeitung
Die Kontrollbesuche von Tesla-Vorgesetzten bei krank geschriebenen Mitarbeitern werfen Fragen auf. Arbeitsrechtler Tim Heimann sagt, was erlaubt ist und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Quelle: Handelsblatt