Jan Böhmermann hat es nun amtlich: Sein «Schmähgedicht» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist ein Kunstwerk.
Die Ermittlungen gegen den 35-jährigen Satiriker und ZDF-Moderator sind eingestellt worden.
Der Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen.
Die deutsche Bundesregierung gab der Staatsanwaltschaft im April grünes Licht wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu ermitteln.
Nun ist klarer, was Satire in Deutschland darf und was nicht – darüber gab es in den vergangenen sechs Monaten viele Diskussionen.
Bei Satire und Karikatur sei es nun einmal «wesenseigen», dass mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen gearbeitet werde, so formuliert es die Staatsanwaltschaft in Mainz am Dienstag.
Außerdem könne Böhmermann nicht nachgewiesen werden, dass er Erdogan vorsätzlich beleidigen wollte, so die Begründung.
Dabei war es heftig, was Böhmermann am 31.
März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» auf ZDFneo über Erdogan erzählte: Er sprach von Sex mit Tieren, von Kinderpornografie und griff ganz tief in die Kiste mit Klischees über Türken.
Die Staatsanwaltschaft nennt das eine «Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibungen».
Ein Bezug zur Realität fehle offenbar absichtlich.
Außerdem weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Böhmermann den Beitrag eingekleidet habe – er sagte nämlich in der Anmoderation: «Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man in Deutschland, in Mitteleuropa, Sachen macht, die nicht erlaubt sind.
... Was jetzt kommt, das darf man nicht machen.
Wenn das öffentlich aufgeführt wird – das wäre in Deutschland verboten.» Das «Neo Magazin Royale» nutzte diese Kunst- und Medienfreiheit gleich wieder.
Als Reaktion auf das Ende der Ermittlungen twitterte Böhmermanns Team einen Hut mit Luftschlangen und forderte «Ziegenkäse für alle!» Ziegenkäse für alle!
🎉 https://t.co/JslomYzsCU— NEO MAGAZIN ROYALE (@neomagazin) October 4, 2016 Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für Böhmermann noch nicht: Zivilrechtlich kommt am 2.
November eine Privatklage Edogans gegen ihn in Hamburg vor Gericht.