Nach einem Jahr Prozessdauer sind in Dresden die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" gefallen.
Gerichtssprecherin Gesine Tews sagte: "Der vierte Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden ... hat die acht Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, bzw.
Beihilfe zum versuchten Mord, HerbeifĂŒhrung einer Sprengstoffexplosion, gefĂ€hrlicher Körperverletzung, versuchter gefĂ€hrlicher Körperverletzung und SachbeschĂ€digung, zu Freiheitsstrafen zwischen fĂŒnf und zehn Jahren verurteilt.
In einem Fall wurde eine Jugendstrafe von vier Jahren ausgesprochen."
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung 2015 insgesamt fĂŒnf SprengstoffanschlĂ€ge in Freital und Dresden verĂŒbt hat.
Aus Sicht der deutschen Bundesanwaltschaft ist es nur glĂŒcklichen UmstĂ€nden zu verdanken gewesen, dass bei den AnschlĂ€gen Menschen nicht schwer verletzt oder getötet wurden.