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Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel ab

Quelle: DPA - Länge: 01:33s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel ab

Berlin, 16.04.19: Jan Böhmermann wollte Kanzlerin Angela Merkel verbieten, sein Gedicht «Schmähkritik» gegen den türkischen Präsidenten Erdogan als «bewusst verletzend» zu kritisieren.

Das Kanzleramt hatte sich ohnehin verpflichtet, die Äußerung nicht zu wiederholen.

Aber der Fall Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt wurde heute nochmal vom Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Und das Gericht erklärte die Klage für unzulässig.

O-Ton Stephan Groscurth, Gerichtsprecher «Es ging ja um zwei Teile der Klage, die Unterlassungsklage ist daran gescheitert, dass es keine Wiederholungsgefahr gibt.

Es geht um ein Geschehen, das drei Jahre her ist.

Im Rahmen dieses Handelns müssen natürlich die Grundrechte berücksichtigt werden.

Das hat die Kammer abgewogen und hat gesagt, ein Eingriff in die Kunst- und Meinungsfreiheit hat nicht so statt gefunden, wie der Kläger es hier behauptet hat.» Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor dem Prozess argumentiert, die Kritik Merkels stelle eine «nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung» dar.

Er ist mit dem heutigen Urteil trotzdem zufrieden.

O-Ton Reiner Geulen, Anwalt von Jan Böhmermann «Wir haben das Wesentliche in diesem Prozess erreicht.

Und das Wesentliche war, dass die Bundesregierung erklärt und das hat sie mehrfach gemacht, dass sie diese Äußerung bedauert, gegenüber Herrn Böhmermann und das ist für uns gut, das hätten wir ohne Klage nicht bekommen.» Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst.

Mit Merkels Äußerung machte die Bundesregierung den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Wenig später hatte die Kanzlerin diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.



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