Karlsruhe, 25.04.19: Aus dem Wohnzimmer - für den öffentlichen Raum: Unitymedia will die Router seiner Kunden nutzen, um teilöffentliche WLAN-Hotspots zu errichten.
Dann werden die Router nicht nur noch von den Privatpersonen genutzt, sondern auch von den Leuten vor der Tür.
Und dafür muss Unitymedia nicht die Zustimmung seiner Kunden einholen.
Ein Wiederspruchsrecht reiche aus, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte.
Unitymedia hatte 2016 seine Kunden schriftlich darauf hingewiesen, dass es Software für ein zweites WLAN-Signal aufspiele und den Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte wegen unzumutbarer Belästigung geklagt.
Der Bundesgerichtshof kam aber zu dem Entschluss, dass keine Belästigung vorliegt.
Der ungestörte Gebrauch des Routers werde durch das zweite WLAN-Signal nicht beeinträchtigt, hieß es.