Berlin, 30.01.20: Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben.
Das Plenum genehmigte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main «auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse».
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden.
Sie genießen laut Grundgesetz Immunität.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines «privaten Steuerfehlers» aufgenommen.
Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern.
Die Hintergründe waren zunächst noch unklar.