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Mietpreis, Luftverkehr & Co.: Gesetzesänderungen ab 01.04.20

Quelle: DPA - Länge: 01:30s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Mietpreis, Luftverkehr & Co.: Gesetzesänderungen ab 01.04.20

Berlin, 31.03.20: Kein Scherz: Zum 1.

April tritt eine Reihe neuer Gesetzesregelungen in Kraft.

Was sich unter anderem für Mieter, Reisende und Pharmafirmen ändert.

MIETPREISBREMSE: Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft.

Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.

Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.

LUFTVERKEHR: Für Inlandsflüge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro.

Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver machen.

Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergegeben werden.

GESUNDHEIT: Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren.

Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen.

Bei Lieferschwierigkeiten dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss.



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