Berlin, 17.04.20: In der Corona-Krise bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder.
Familienministerin Franziska Giffey hatte ihre Länderkollegen zu einer Telefonkonferenz eingeladen.
Dort hieß es: «Bis mindestens zum 3.
Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten.» Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.
Eltern, die dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Etwa wenn sie in der Pflege, in Krankenhäusern, in der Produktion bestimmter Güter oder bei der Polizei arbeiten.
Die Details sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Viele Landesregierungen haben angekündigt, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen.
Für die Zeit nach dem 3.
Mai soll gemeinsam mit Experten ein Konzept erarbeitet werden.