Berlin, 14.05.20: Im Bundestag wurden zwei umfangreiche Gesetzespakete auf den Weg gebracht, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen: Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz und das zweite Sozialschutzpaket.
Hier einige der geplanten Regelungen: PFLEGEBONUS: Beschäftigte in der Altenpflege sollen noch in diesem Jahr eine steuerfreie Prämie von bis zu 1000 Euro bekommen.
Von der Opposition wird kritisiert, dass die Prämie auf die Altenpflege beschränkt wird.
TESTEN UND MELDEN: Im Umfeld gefährdeter Menschen soll mehr getestet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen.
Tests sollen künftig nicht mehr nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden, sondern auch symptomunabhängig.
KURZARBEITERGELD: Wer in Kurzarbeit muss, bekam bisher 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern.
Künftig sollen es ab dem vierten Monat 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent.
ARBEITSLOSENGELD: Das Arbeitslosengeld soll für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1.
Mai und dem 31.
Dezember 2020 enden würde.
Die Gesetze müssen nun noch durch den Bundesrat.