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Vatertag in Corona-Zeiten - Was ist erlaubt, was nicht?

Quelle: DPA - Länge: 01:30s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Vatertag in Corona-Zeiten - Was ist erlaubt, was nicht?

Berlin, 20.05.20: Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen: All das geht in diesem Jahr nicht.

Darauf hat die Polizei vielerorts schon jetzt hingewiesen.

Aber was ist eigentlich erlaubt am Vatertag und was nicht?

Und was macht die Polizei?

Der Besuch von Restaurants und Biergärten ist möglich, aber mit Auflagen verbunden wie dem Hinterlegen von Kontaktdaten.

In Bayern sind die Innenbereiche noch geschlossen, in Sachsen-Anhalt muss eine Sondergenehmigung des Kreises fürs das Öffnen eines Restaurants vorliegen.

Bremen untersagt speziell am Herren- oder Vatertag den Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke.

Auch fürs gemeinsame Wandern mit oder ohne Bollerwagen gelten die üblichen Abstandsregeln.

In Bremen wurde das Mitführen von Alkohol im Bollerwagen gleich ganz verboten.

In Schleswig-Holstein dürfen Tagestouristen nicht auf die Nordseeinseln - aus Angst vor einem übermäßigen Ansturm.

Die Kontaktbeschränkungen gelten je nach Bundesland weiter - auch an Christi Himmelfahrt.

In aller Regel dürfen sich maximal die Mitglieder von zwei Haushalten treffen, in vielen Bundesländern muss aber trotzdem der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Die Ordnungsbehörden hoffen auf die Vernunft der Bürger, in Hessen reicht das Vertrauen so weit, dass keine besondere Polizeipräsenz geplant ist.

In anderen Ländern richtet sich die Polizei hingegen auf reichlich Arbeit ein, auch die Bereitschaftspolizei soll eingesetzt werden.

Das Wetter übrigens soll keinerlei Wünsche offen lassen.



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