Karlsruhe, 25.05.20: Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen nun frei.
In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60 000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet.
Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung.
Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt.
Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.
Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240 000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen.
Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten.
Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.