Erfurt, 09.06.20: In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen ab 13.
Juni aufgehoben.
In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
Diese neue Regelung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.
Bund und Länder hatten ursprünglich miteinander vereinbart, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29.
Juni zu verlängern.
Mit der neuen Verordnung dürften in Thüringen nun auch mehr Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder oder Kinos wieder öffnen.
Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden.
Bordelle und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
Die Maskenpflicht in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen.
In der neuen Grundverordnung heißt es außerdem, dass Feste sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern zwar grundsätzlich verboten bleiben.
In Einzelfällen könne jedoch eine Erlaubnis beantragt werden.