München, 28.08.20: Vor rund zwei Jahren wurde sie im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen wieder eingeführt: Die bayerische Grenzpolizei.
Sie verstößt mit ihrer Arbeit jedoch teilweise gegen die Verfassung, das hat nun am Freitag der bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden.
Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen demnach in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter aber nicht.
CSU-Chef Markus Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei 2018 wieder ins Leben gerufen.
Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen er der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte.
Die Landtags-Grünen halten die Grenzpolizei jedoch für verfassungswidrig, weil für den Schutz der deutschen Außengrenze allein die Bundespolizei zuständig sei.
Daher entschieden sie sich für den Gang vor Bayerns oberstes Gericht.