Oldenburg, 11.09.20: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt.
Es verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers.
Högel war im Juni 2019 zur lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig.
Er tötete nach Feststellung des Landgerichts 85 Patienten.
Er verabreichte ihnen Medikamente, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten.
Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen.