Mannheim, 15.10.20: Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das Beherbergungsverbot in dem Bundesland außer Kraft gesetzt.
Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
Die Antragsteller kommen aus einem Ort in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt.
Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an.
Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien.
Auch in Sachsen wird es das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten nicht mehr geben.
Das kündigte die Regierung am Donnerstag an.