Kiel, 30.10.20: Touristen müssen aus Schleswig-Holstein spätestens bis zum 2.
November abreisen.
Für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelte eine Frist bis zum 5.
November wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie in den Autozügen.
Das teilte die Landesregierung am Freitag in Kiel mit.
Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.
Die Regierung verwies auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse für einen Teil-Lockdown, der am 2.
November beginnt und vier Wochen dauern soll.
Die Ministerpräsidentenkonferenz habe am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass «Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt» werden.
Für Schleswig-Holstein gelte deshalb, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden.