Berlin, 25.01.21: Mit dem Start in die Woche treten angesichts der Corona-Pandemie weitere Verschärfungen im öffentlichen Leben in Kraft.
So müssen die Menschen von Montag an in vielen Bundesländern unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, bei der Arbeit außerhalb des Homeoffice, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gottesdiensten medizinische Masken tragen.
Unter diese Kategorie fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95.
Einfachere oder selbstgenähte Masken sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Hintergrund ist die Hoffnung der Politik, bessere Masken könnten auch den Infektionsschutz verbessern.
Bei Verstößen gegen die Regeln drohen je nach Bundesland unterschiedliche Bußgelder.
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14.
Februar verständigt.
Viele Länder folgen diesen Beschlüssen, einige gehen aber, etwa bei den Schulen eigene Wege.