Karlsruhe, 15.04.21: Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt.
Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit.
Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen.
Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen, unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23.
Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019 - das betrifft neun von zehn Mietwohnungen.
Seit dem 23.
November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.